Insassen-Unfallversicherung der BAVARIA AG.
Ihr führender Spezialist in Europa.
Die Insassen-Unfallversicherung der BAVARIA AG
Leistungen der Insassen-Unfallversicherung
Der Insassen-Unfallschutz der BAVARIA AG bietet hohe Deckungssummen von bis zu 1,2 Millionen Euro und bildet, ergänzend zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung, die perfekte Abrundung Ihres Versicherungspakets. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, bei dem die Insassen Ihres Bootes zu Schaden kommen, wird die Versicherungssumme durch die Anzahl der zum Zeitpunkt des Unfalls im Boot befindlichen Personen geteilt. Jede Person ist also mit dem entsprechenden Teilbetrag der Versicherungssumme versichert.
Die Insassen-Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von Personen, für kosmetische Operationen und für etwaige Rückführungskosten und bietet einen Versicherungsschutz für Todes- und Invaliditätsfälle.
Die Unfallversicherung für Fahrgäste greift übrigens, egal, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben, oder nicht. Sofern der Unfall also nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde, erhalten Sie Ihre Leistungen schnell und unkompliziert, ohne vorher die oft langwierige Klärung der Verschuldensfrage abwarten zu müssen.
Die Bootslänge spielt bei uns, anders als bei vielen anderen Anbietern, keine Rolle. Der BAVARIA Insassen-Versicherungsschutz eignet sich daher sowohl für Boote kleinster Größe als auch für Großyachten.Für den Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung verlangen viele Versicherer im Vorfeld eine Gesundheitsprüfung. Bei der Fahrgast-Unfallversicherung der BAVARIA AG ist das jedoch nicht notwendig. Besteht also eine Vorerkrankung eines Gasts, die sich durch einen Unfall verschlechtert, greift die Unfallversicherung trotzdem. Ein Beispiel: Einer Ihrer Fahrgäste hat eine bisher nicht diagnostizierte orthopädische Erkrankung. Durch einen Unfall mit Ihrem Boot verschlimmert sich der Zustand der Person, was in der Folge eine ärztliche Behandlung und einen Krankenhausaufenthalt nötig macht. Auch hier würde die Insassen-Unfallversicherung für die Kosten für der Behandlung aufkommen.
Welche Unfälle sind versichert?
Dazu gehört etwa:
- das Betreten oder Verlassen des Bootes
- das Arbeiten an Bord, beispielsweise im Winterlager
- das Durchführen von Reparaturen, auch im Mast und Rigg von Segelbooten
- das An- und Ablegen im Hafen
- das Durchführen von Slip- und Kranvorgängen
- die Teilnahme an einem Chartertörn
- die Verwendung von Tendern oder Beibooten
- Komplette Absicherung von Eigner und Gästen
- Keine Gesundheitsprüfung notwendig
- Kostenübernahme von Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von Personen
- Kostenübernahme von kosmetischen Operationen
- Kostenübernahme von Rückführungskosten
- Versicherungsschutz für Todes und Invaliditätsfälle
- Gilt auch bei Regattateilnahmen
- Keine Einschränkung der Bootsgröße
- Hohe Deckungssummen von bis zu 1,2 Millionen Euro
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